Kurz erklärt
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals und aller Personen zu ergreifen, die KI-Systeme in ihrem Auftrag bedienen. Ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden – die Maßnahmen müssen aber zum Einsatzkontext passen und dokumentiert sein.
Was sich 2026 geändert hat
Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“, Juli 2026) wurde Artikel 4 neu gefasst: Aus der Pflicht, „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, wurde eine Pflicht, Maßnahmen zur Unterstützung von KI-Kompetenz zu ergreifen. Neu ist außerdem, dass Kommission und Mitgliedstaaten Unternehmen – insbesondere KMU – dabei unterstützen sollen.
Was „KI-Kompetenz“ praktisch bedeutet
- Verstehen: Wie funktionieren die eingesetzten KI-Tools, wo liegen ihre Grenzen (z. B. falsche oder erfundene Ergebnisse)?
- Richtig nutzen: Welche Daten dürfen eingegeben werden, wie werden Ergebnisse geprüft und gekennzeichnet?
- Risiken erkennen: Datenschutz, Vertraulichkeit, Urheberrecht, Verzerrungen und Sicherheit.
- Verantwortung kennen: Wer entscheidet, wer gibt frei, wohin werden Probleme gemeldet?
So planen Sie die Maßnahmen
- Zielgruppen bilden: Geschäftsführung, Fachanwender, IT/Entwicklung und gelegentliche Nutzer brauchen unterschiedliche Inhalte.
- An den tatsächlichen Tools ausrichten: Geschult wird an den Systemen aus Ihrem KI-Inventar – nicht allgemein über „KI“.
- Mit der KI-Richtlinie verknüpfen: Die Schulung erklärt die Regeln, die im Unternehmen gelten.
- Dokumentieren: Inhalte, Teilnehmende, Datum und Wiederholungsintervall festhalten.
- Auffrischen: Bei neuen Tools, neuen Einsatzzwecken oder mindestens jährlich.
Unser Angebot
Wir entwickeln zielgruppengerechte Awareness- und Schulungsformate für Management und Mitarbeitende – vor Ort in der Steiermark oder online – und liefern die passende Dokumentation gleich mit. Mehr dazu unter Kompetenzaufbau & Awareness.
Weitere Informationen bietet die KI-Servicestelle der RTR.
Hinweis: Diese Seite bietet einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand: September 2026 · Autor: Dipl.-Ing. (FH) Herbert Schrank