Pflicht & Praxis

KI-Kompetenz nach Artikel 4 AI Act

Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden damit umgehen können. So planen Sie Maßnahmen, die wirken – und die Sie nachweisen können.

Kurz erklärt

Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals und aller Personen zu ergreifen, die KI-Systeme in ihrem Auftrag bedienen. Ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden – die Maßnahmen müssen aber zum Einsatzkontext passen und dokumentiert sein.

Was sich 2026 geändert hat

Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“, Juli 2026) wurde Artikel 4 neu gefasst: Aus der Pflicht, „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, wurde eine Pflicht, Maßnahmen zur Unterstützung von KI-Kompetenz zu ergreifen. Neu ist außerdem, dass Kommission und Mitgliedstaaten Unternehmen – insbesondere KMU – dabei unterstützen sollen.

Was „KI-Kompetenz“ praktisch bedeutet

  • Verstehen: Wie funktionieren die eingesetzten KI-Tools, wo liegen ihre Grenzen (z. B. falsche oder erfundene Ergebnisse)?
  • Richtig nutzen: Welche Daten dürfen eingegeben werden, wie werden Ergebnisse geprüft und gekennzeichnet?
  • Risiken erkennen: Datenschutz, Vertraulichkeit, Urheberrecht, Verzerrungen und Sicherheit.
  • Verantwortung kennen: Wer entscheidet, wer gibt frei, wohin werden Probleme gemeldet?

So planen Sie die Maßnahmen

  1. Zielgruppen bilden: Geschäftsführung, Fachanwender, IT/Entwicklung und gelegentliche Nutzer brauchen unterschiedliche Inhalte.
  2. An den tatsächlichen Tools ausrichten: Geschult wird an den Systemen aus Ihrem KI-Inventar – nicht allgemein über „KI“.
  3. Mit der KI-Richtlinie verknüpfen: Die Schulung erklärt die Regeln, die im Unternehmen gelten.
  4. Dokumentieren: Inhalte, Teilnehmende, Datum und Wiederholungsintervall festhalten.
  5. Auffrischen: Bei neuen Tools, neuen Einsatzzwecken oder mindestens jährlich.

Unser Angebot

Wir entwickeln zielgruppengerechte Awareness- und Schulungsformate für Management und Mitarbeitende – vor Ort in der Steiermark oder online – und liefern die passende Dokumentation gleich mit. Mehr dazu unter Kompetenzaufbau & Awareness.

Weitere Informationen bietet die KI-Servicestelle der RTR.

Hinweis: Diese Seite bietet einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Stand: September 2026 · Autor: Dipl.-Ing. (FH) Herbert Schrank

FAQ

Fragen zur KI-Kompetenz

Ist eine KI-Schulung nach Artikel 4 AI Act Pflicht?

Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (Juli 2026) wurde klargestellt, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss – geeignete, zum Einsatzkontext passende und dokumentierte Maßnahmen bleiben aber erforderlich.

Seit wann gilt Artikel 4?

Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit 2. Februar 2025. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 hat den Wortlaut im Juli 2026 angepasst: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen; Kommission und Mitgliedstaaten sollen dabei – besonders KMU – unterstützen.

Gibt es ein vorgeschriebenes Zertifikat oder Schulungsformat?

Nein. Der AI Act schreibt weder ein Zertifikat noch eine bestimmte Stundenzahl vor. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zu den eingesetzten Systemen, den Rollen und dem Vorwissen der Mitarbeitenden passen – und dass sie nachvollziehbar dokumentiert sind.

Kontakt

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Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Herbert Schrank
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