Zuletzt geprüft: 29. September 2026

EU AI Act – Aktuelles & Fristen

Wir prüfen jede Woche die offiziellen Quellen und Fachveröffentlichungen zum AI Act und halten Fristen und Änderungen hier aktuell – kurz und mit Quelle. Details und die Einordnung für Ihr Unternehmen erhalten Sie auf Anfrage.

EU AI Act · FristenStand 29. September 2026
  1. gilt seit 02. Feb. 2025Verbote & KI-Kompetenz
  2. gilt seit 02. Aug. 2025GPAI-Pflichten, Sanktionen
  3. gilt seit 02. Aug. 2026Transparenzpflichten Art. 50
  4. 02. Dez. 2026Neue Verbote, Kennzeichnung Bestand
  5. 02. Dez. 2027Hochrisiko nach Anhang III
  6. 02. Aug. 2028Hochrisiko in Produkten (Anhang I)

Kurz erklärt

Nächste Frist: 2. Dezember 2026 – Neue Verbote & Kennzeichnung bei Bestandssystemen. Bereits anwendbar sind die Verbote, die KI-Kompetenz nach Artikel 4, die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Transparenzpflichten nach Artikel 50.

Neuigkeiten

Kurz und kompakt – Details und die Einordnung für Ihr Unternehmen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Alle Fristen im Überblick

DatumWas giltStatus
1. August 2024Inkrafttreten der Verordnung
Der AI Act tritt in Kraft; die Pflichten gelten gestaffelt.
gilt
2. Februar 2025Verbote & KI-Kompetenz
Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) gelten.
gilt
2. August 2025KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck & Sanktionen
Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen, Governance-Strukturen und Sanktionsregeln gelten.
gilt
2. August 2026Transparenzpflichten (Art. 50)
Transparenzpflichten und weitere allgemeine Bestimmungen gelten.
gilt
2. Dezember 2026Neue Verbote & Kennzeichnung bei Bestandssystemen
Nach VO (EU) 2026/1744: neue Verbote (KI-generierte nicht einvernehmliche intime Deepfakes, Missbrauchsdarstellungen von Kindern); Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei Systemen, die vor 2.8.2026 am Markt waren.
kommend
2. Dezember 2027Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
Verschoben durch VO (EU) 2026/1744 (vorher 2. August 2026).
kommend
2. August 2028Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I)
Verschoben durch VO (EU) 2026/1744 (vorher 2. August 2027).
kommend

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Stand: 29. September 2026 · Autor: Dipl.-Ing. (FH) Herbert Schrank

Kontakt

Was bedeuten die Änderungen für Ihr Unternehmen?

In der kostenfreien Bewertung ordnen wir ein, welche Fristen und Pflichten für Ihre KI-Anwendungen tatsächlich relevant sind.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Herbert Schrank
KI-Beratung.st – ein Unternehmen der QmiSoft-Gruppe
Lindenweg 4, 8190 Birkfeld, Steiermark

Persönlich vor Ort in der Steiermark oder remote in ganz Österreich.